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Kontrollierte Freigabe zum 1. April Nach wochenlangem Streit – Cannabislegalisierung ist durch den Bundesrat

Die Cannabislegalisierung kann kommen: Das Projekt hat den Bundesrat passiert. Bis zuletzt war unklar, ob die Länderkammer das Vorhaben der Ampel in den Vermittlungsausschuss verweist – und damit ausbremst.
Plenum des Bundesrats: Abstimmen über die Legalisierung

Plenum des Bundesrats: Abstimmen über die Legalisierung

Foto: Filip Singer / EPA

Cannabis wird legal: Der Bundesrat hat den Weg für das von der Ampel beschlossene Gesetz trotz Widerständen einiger Bundesländer freigemacht. Die Länderkammer ließ das Gesetz passieren. Damit kann Besitz und Anbau von Cannabis zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden.

Der Legalisierung ging ein langer Streit voraus. Vor allem die unionsgeführten Länder stemmten sich gegen das Gesetz. Bis zuletzt war unklar, ob die Länderkammer das Vorhaben an einen Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verweist. Die dafür nötige Stimmenmehrheit im Plenum – mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen – kam jedoch nicht zusammen. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert, zudem wären womöglich weitere Änderungen vorgenommen worden.

Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen – am Ostermontag – in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat. Das Gesetz umfasst mehrere zentrale Punkte:

  • Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

  • In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

  • Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Meter Luftlinie um den Eingang.

  • Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle »Anbauvereinigungen« für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Im Monat dürfen dies höchstens 50 Gramm je Mitglied sein.

Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche bleibt strafbar.

Lauterbach spricht von »Chance«

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte vor der Abstimmung im Bundesrat um die Zustimmung zu dem Gesetz geworben. »Ist es nicht an der Zeit, dass wir den Schwarzmarkt bekämpfen?«, fragte Lauterbach. Viele Jahre sei er ein Gegner der Cannabislegalisierung gewesen. Er habe seine Meinung geändert, weil sich die Studienlage geändert habe.

Lauterbach sagte, dort, wo die Legalisierung klug gemacht sei – etwa in manchen US-Bundesstaaten –, sei der Schwarzmarkt eingebrochen. Der Bundesgesundheitsminister sprach von einer »Chance«, die nächste Generation »durch Aufklärung vor der Kriminalität, vor dem Konsum und vor dem Schwarzmarkt zu schützen«.

Zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und Sachsen, Reiner Haseloff und Michael Kretschmer (beide CDU), entschieden gegen die Legalisierung gestemmt. Haseloff warb für einen Vermittlungsausschuss, dieser müsse sich mindestens mit den zeitlichen Fristen und den Altfällen befassen. Kretschmer warnte davor, dass Cannabis als Einstiegsdroge zum Konsum von härteren Drogen verleite. Mit Blick auf die Niederlande, wo der Konsum geduldet ist, habe sich gezeigt, »dass nichts besser, aber vieles schlimmer wurde«.

Sachsen-Anhalt warnt vor »Todesfällen«

Auch Haseloff warnte vor einer Verschlimmerung: »Es wird mehr Todesfälle als bisher geben, die mittelbar mit dem riskanten Cannabiskonsum zusammenhängen.« Der CDU-Politiker meinte damals sowohl Drogentote als auch Verkehrstote, die bei Unfällen durch Drogenkonsum ums Leben kommen könnten.

Die bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Judith Gerlach (CSU), nannte das Gesetz ebenfalls einen Irrweg. Es stelle die Länder vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand. Sie appellierte an die Länder, es in den Vermittlungsausschuss zu überweisen.

»Soo, Bubatz bald legal«

Die Legalisierung war ein Herzensprojekt der Ampelkoalition, vor allem Grüne und FDP hatten sich für die Entkriminalisierung von Cannabis starkgemacht. »Seit Jahrzehnten haben wir uns gegen die ideologische Verbotspolitik eingesetzt«, twitterte der Bundesaccount der Grünen auf X. »Mit dem Cannabis-Gesetz machen wir nun endlich zeitgemäße Drogenpolitik.«

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Auch Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner begrüßte den Entscheid im Bundesrat. »Soo, Bubatz bald legal«, twitterte er mit einem Brokkoli-Emoji. Bubatz wie auch der Brokkoli gelten als Synonyme für Cannabis.

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Wie umstritten das Thema ist, zeigte sich bei der Abstimmung Sachsens: Ministerpräsident Kretschmer hatte für den Verweis an den Vermittlungsausschuss gestimmt, sein Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) jedoch für Enthaltung. Da das Bundesland nicht einheitlich abstimmte, wurde die Stimme ungültig.

mrc/ulz